Welches Notebook ist richtig? Paul hatte sich zwei Wochen gründlich informiert. In Läden und im Internet. Schließlich traf er seine Wahl und orderte bei einem Onlineshop. An der Auftragsbestätigung hingen Allgemeine Geschäftsbedingungen. Kleingedruckt. Unverständlich.
Dass all die Paragrafen wichtig werden, hätte Paul nicht gedacht. Als das Paket eintraf, wurde er eines Besseren belehrt. Die Firma lieferte nämlich nicht seinen Wunschcomputer, sondern ein ähnliches Modell. Am Kundentelefon musste sich Paul abbürsten lassen. „Wir behalten uns vor, gleichwertige Produkte zu liefern.“ Siehe Paragraf 18 Absatz 9.
So schlau sich die Firma auch vorkam, Paul war cleverer. Er pochte kurzerhand auf sein zweiwöchges Widerrufsrecht, für das er nicht mal Gründe braucht. Murrend nahm der Händler das Notebook zurück und erstattete den Kaufpreis sowie die Versandkosten.
Im Fachgeschäft um die Ecke war der Computer 30 Euro teurer. Aber dafür kriegte Paul auch wirklich das, was er wollte.